Lupe
Objekt-Nr.
107898
Kaufpreis
EUR 220.000
Gewerbefläche
ca. 120 m²
Zimmer
3
Baujahr
1860
Verfügbar ab
Nach Vereinbarung
Stellplatz
3
Grundstück
ca. 160 m²
Käuferprovision
3,57 inkl. MwSt

Handwerksunternehmen & Heimwerker aufgepasst! Vielseitiges Hallengebäude in Sinzig-Koisdorf!

Lage

Das hier offerierte Hallengebäude befindet sich in zentrumsnaher Lage von Sinzig, im Ortsteil Koisdorf. Die Nähe zur Natur, zur Ahrmündung und zum Rhein sowie die sehr gute Infrastruktur, sind Garanten für diese Adresse. So finden Sie in direkter Nähe (Sinzig Zentrum) alle Geschäfte des täglichen Bedarfs. Aufgrund der sehr günstigen innerörtlichen und überörtlichen Verkehrsanbindung gelangt man auf schnellstem Wege in die Kurstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, auf die B9 oder auf die A61 mit optimalen Verbindungen Richtung Köln und Koblenz. Die Städte Köln und Koblenz sind in ca. 30 Autominuten erreichbar, Bonn in ca. 20 Autominuten.

Objektbeschreibung

Unikat – Industriecharme - TOP-Lage! So präsentiert sich das vielseitig zu nutzende Hallengebäude im Charme seiner Bauzeit!
Auf dem ca. 160 m² großen Grundstück befindet sich das Hallengebäude, das sich mit seinen ca. 120 m² sowohl idealerweise zur Unterbringung eines Handwerksbetriebs als auch für Hobbyheimwerker eignet. Vor der Liegenschaft befinden sich drei Stellplätze. Durch das große Holztor lassen sich die vielseitigen Räumlichkeiten als Standort für einen Handwerksbetrieb, als Lagerfläche oder für Hobbyhandwerker nutzen. Viel Licht und hohe Raumhöhen stehen Ihnen hier zur Verfügung. Im hinteren Bereich befinden sich ein kleiner Sozialraum sowie eine Toilettenanlage. Ergänzt wird diese Offerte durch eine Teilunterkellerung. Hier befinden sich die Holzschnitzelheizung (defekt) sowie ein kleiner Lagerbereich.

Ausstattung

Das hier offerierte Hallengebäude verfügt über folgende Ausstattung:

- Vielzählige Nutzungsmöglichkeiten
- Starkstromanschlüsse
- Bodenbelag: Estrich, Spanplatten
- Kleine Toilettenanlage
- Vielzählige Fensteranlagen
- Eterniteindeckungen
- Drei Stellplätze
- Aufstockung nach positiver Baugenehmigung möglich

Sonstiges

Gemäß § 11 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) weisen wir darauf hin, dass die vom Käufer zu zahlende Maklerprovision beim Zustandekommen eines Kaufvertrages 3,57 % des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer beträgt. Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersatz. Das Objekt vermarkten wir im qualifizierten Alleinauftrag. Wir sind für beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) provisionspflichtig tätig. Unsere Provisionen sind verdient, fällig und zahlbar bei Kaufvertragsabschluss.

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