Lupe
Objekt-Nr.
107364
Nettokaltmiete
EUR 420
Nebenkosten
EUR 110
Gewerbefläche
30 m²
Zimmer
1
Stock/Etage
EG
Zustand
Erstbezug nach Sanierung
Einheiten Privat
2
Einheiten Gewerbe
4
Verfügbar ab
Nach Vereinbarung
Kaution
EUR 1.260

VERMIETET! 1-A-Lage in der Fußgängerzone von Bad Neuenahr! Vielseitige Gewerbeeinheit in stilvollem Altbau!

Lage

Das Ahrtal zählt zu den schönsten Seitentälern des Rheins und bietet optimale Bedingungen zum aktiven Wohlfühlen. Als größte Stadt der Region verbindet Bad Neuenahr-Ahrweiler Tradition und moderne Eleganz: einerseits das mittelalterliche Ahrweiler mit dem besonderen Flair seiner Fachwerksgassen, anderseits das vornehme Heilbad Bad Neuenahr mit dem klassischen Charme der Jahrhundertwende. Bad Neuenahr öffnet Ihnen das Tor zur Ahr, zum Rhein und zum Nürburgring (Eifel). Sie erreichen Bad Neuenahr bequem mit der Bahn (Direktanschluß von Bonn) oder mit dem PKW über die Autobahn A61 oder über die Bundesstraße B9.

Die Räumlichkeiten befinden sich in bester Lage in der Fußgängerzone von Bad Neuenahr mit hohem Publikumsverkehr.

Objektbeschreibung

Die hier angebotene Gewerbeeinheit befindet sich in 1-A-Lage in der Fußgängerzone, im Zentrum von Bad Neuenahr. Das ca. 30 m² große Ladenlokal verfügt über eine große Schaufensterfläche und ist vielseitig nutzbar - ob als Einzelhandelsgeschäft, Ausstellungsfläche oder als Büroeinheit erstrahlt diese Einheit nach dem Wiederaufbau in neuem Glanz. Ergänzt wird die Gewerbeeinheit durch eine Toilettenanlage im Erdgeschoss sowie einen Wasseranschluss im Ladenlokal.

Ausstattung

Die offerierte Gewerbeeinheit verfügt über folgende Ausstattung:

- Erstbezug nach Sanierung
- Neue mehrscheibenverglaste Kunststofffenster in anthrazit
- 30 m² Gewerbefläche
- Repräsentative Schaufensterfläche
- Fliesenbelag in Holzoptik
- Wasseranschluss
- Großrahmige Beleuchtung
- Toilettenanlage im Erdgeschoss
- Gaszentralheizung

Sonstiges

  • 2,38 Monatsmieten bei Verträgen bis zu 5 Jahren
  • 4,76 Monatsmieten bei Verträgen über 5 Jahre
  • jeweils inklusive Mehrwertsteuer, Optionszeit = Laufzeit

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt uns vom Eigentümer kein Energieausweis vor. Der Ausweis wird spätestens zur Besichtigung vorgelegt.

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